Fluggastrechte: Was steht dir zu?
Quellen: Deutschsprachige Wikipedia, Stand: 2026
Einleitung: Deine Rechte
Wenn dein Flug Verspätung hat, annulliert wird oder du wegen Überbuchung nicht mitkommst, ist das mehr als ärgerlich. Aber du hast Rechte – und die sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt, die seit dem 17. Februar 2005 in Kraft ist.
Wann hast du Rechte?
Anwendungsbereich
Deine Fluggastrechte greifen, wenn du von einem EU-Flughafen abfliegst oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU reist. Voraussetzung ist ein regulärer Flug, also kein Charter oder Sonderflug.
Die Verordnung gilt für die gesamte EU, den EWR und die Schweiz – also für die meisten europäischen Abflüge.
Deine Ansprüche
Bei Verspätung
Ab zwei Stunden Flugverspätung hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen: Essen, Getränke und Telefonate auf Kosten der Airline. Ab drei Stunden Verspätung kommt eine Entschädigung hinzu. Wenn die Verspätung fünf Stunden oder mehr beträgt, kannst du alternativ dein Ticket refundieren lassen.
Entschädigungshöhe
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Für Flüge bis 1.500 Kilometer bekommst du 250 Euro. Bei 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro. Für Langstrecken über 3.500 Kilometer stehen dir 600 Euro zu.
Bei Annullierung
Was steht dir zu?
Wenn dein Flug annulliert wird, muss die Airline dich innerhalb von 30 Minuten informieren. Dir steht eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug zu, oder alternativ eine Rückerstattung plus kostenloser Rückflug zum Ausgangspunkt. Zusätzlich gibt es eine Entschädigung nach den gleichen Regeln wie bei Verspätung.
Bei Überbuchung
Was ist Überbuchung?
Überbuchung bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Sitze im Flugzeug vorhanden sind. Das ist legal und passiert regelmäßig.
Deine Rechte
Zunächst sucht die Airline freiwillige Passagiere, die gegen einen Gutschein auf einen späteren Flug umsteigen. Wenn niemand freiwillig geht, werden unfreiwillig Passagiere abgewiesen – und diese haben dann Anspruch auf Betreuung und Entschädigung.
Die Ausnahmen
Wann gibt es keine Entschädigung?
Nicht in jedem Fall steht dir Geld zu. Außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder Vogelstrike befreien Airlines von der Entschädigungspflicht. Gleiches gilt, wenn du mindestens zwei Wochen vor dem Flug über die Annullierung informiert wurdest. Bei verpassten Anschlussflügen ist die Rechtslage komplizierter – nur bei Buchung aus einer Hand greifen die Regeln.
Die Realität
Das Problem
Die meisten Reisenden kennen ihre Fluggastrechte nicht. Airlines zählen darauf und wehren sich oft gegen Entschädigungsforderungen. Die Beweislast liegt beim Passagier, und die Prozesse sind kompliziert. Millionen Ansprüche werden in Europa jährlich geltend gemacht, aber weniger als zehn Prozent der Berechtigten fordern tatsächlich ihr Geld ein.
So holst du dein Geld
Schritt für Schritt
Zunächst solltest du alles dokumentieren: Gutscheine, Bordkarte, E-Mail-Korrespondenz. Dann forderst du schriftlich per E-Mail dein Geld von der Airline. Innerhalb von drei Monaten solltest du deinen Anspruch anmelden. Als nächste Option kannst du dich an die nationale Beschwerdestelle wenden, und als letzte Möglichkeit bleibt der Gerichtsweg.
Hilfe von Profis
Fluggastrechte-Portal
Immer mehr Portale helfen Passagieren, Entschädigungen einzuholen. Anbieter wie EUclaim, Flightright oder Compensation First arbeiten mit Erfolgsprovision – sie kassieren nur, wenn du dein Geld bekommst. Das kann sinnvoll sein, wenn du keine Zeit für den Papierkram hast.
Tipps
Praktische Hinweise
Dokumentiere alles sofort: Boarding-Pass, Verspätungsbescheinigung vom Personal, Fotos von Anzeigetafeln mit Zeitstempel. Hebe alle E-Mails auf und stelle alles schriftlich. Unterschreibe nichts, was deine Rechte einschränkt. Und frage aktiv nach dem Grund der Verspätung – das Personal muss dir Auskunft geben.
Fazit: Wissen ist Macht
Die meisten Reisenden kennen ihre Fluggastrechte nicht – und Airlines zählen darauf. Dabei ist der Anspruch klar: Bei Verspätung ab drei Stunden steht dir eine Entschädigung zu, bei Annullierung Umbuchung oder Rückerstattung, bei Überbuchung dasselbe. Nur außergewöhnliche Umstände machen eine Ausnahme.
Informiere dich, fordere dein Geld ein – es ist dein gutes Recht.
Quellen: Deutschsprachige Wikipedia, Artikel „Fluggastrechte”, „Überbuchung”; EU-Verordnung 261/2004; Stand: 2026